KFZ Zulassungsstelle in Freital

KFZ Zulassung

Nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich, um Ihr neues Fahrzeug in Ihrem Namen zu registrieren. Zusätzlich zu diesen beiden klassischen und häufigeren Zulassungsfällen kann auch eine Fahrzeugzulassung erforderlich sein, wenn Sie eine erneute Anmeldung für ein Fahrzeug benötigen, das über einen längeren Zeitraum inaktiv war, oder wenn Änderungen in Fahrzeugdokumenten enthalten sind. So steht Ihnen zum Beispiel die Zulassungsstelle in Freital zur Verfügung.



Wo findet man die Zulassungsstelle in Freital?

Anschrift

Kfz-Zulassung Freital, Landratsamt
Hüttenstraße 14
01705 Freital

Kontakt

[email protected]
03501-515 4278
03501-515 4279

Öffnungszeiten

Das Bürgerbüro und damit auch die KFZ-Zulassungsstelle ist auf Grund der vorherrschenden Corona-Krise für den Besucherverkehr geschlossen!



Anfahrt zur Zulassungsstelle

Fehlen Unterlagen? Eventuell kann Ihnen geholfen werden

Sie wollen ein Auto zulassen, aber

  • Sie haben keine eVB-Nummer dabei: Viele Versicherungen bieten eine eVB-Hotline, die Ihnen unkompliziert hilft und die Nummer gleich telefonisch durchgibt. Bei der Allianz erhalten Sie sie unter 0800 4100 101.
  • die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht aufzufinden: Die Behörde überprüft in diesem Fall, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist und stellt dann – falls Sie beispielsweise den Fahrzeugbrief verloren haben – neue Dokumente aus.
  • das Fahrzeug hatte noch nie eine Zulassungsbescheinigung II: Das kommt bei Autos aus dem Ausland vor, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden. Unter anderem werden dann die genauen technischen Daten des Fahrzeuges und möglicherweise eine Einzelabnahme durch den TÜV oder eine andere Prüforganisation benötigt.
  • das Fahrzeug war länger als 7 Jahre stillgelegt: In diesem Fall benötigen Sie eine Vollabnahme durch eine Prüforganisation (zum Beispiel den TÜV) und neue Kennzeichen, da diese nach 7 Jahren erlöschen.
  • Sie hätten gerne ein H-Kennzeichen: Dafür benötigen Sie ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer durch einen Sachverständigen oder einen Prüfingenieur, etwa beim TÜV oder bei der DEKRA.

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Gibt es die Möglichkeit das Kfz auch online zuzulassen?

Wenn Sie Ihr Auto anmelden möchten, müssen Sie sich persönlich an die Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes wenden. Wenn das Bürgerbüro diesen Service anbietet, müssen Sie nicht so weit reisen. Sie müssen jedoch wahrscheinlich lange warten. Auf dem Land hingegen müssen Sie möglicherweise lange Reisen hinnehmen. Und online?

Eine Fahrzeugregistrierung ist über das Internet noch nicht möglich. Sie können sie jedoch online vorbereiten, sodass alle Daten bereits während des Genehmigungsprozesses gespeichert werden. Der Hauptgrund, warum Sie persönlich zur Zulassungsstelle gehen müssen, ist, dass der TÜV-Aufkleber am Nummernschild angebracht ist und Sie die Dokumente von Ihrem Fahrzeug erhalten. Sie können jedoch häufig online einen Termin für die Zulassung vereinbaren, sodass Sie nicht so lange warten müssen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer

Für Neuwagen zusätzlich:

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird bei der Erstzulassung von der Zulassungsbehörde erstellt.

Für Gebrauchtwagen oder stillgelegte Fahrzeuge zusätzlich:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • in der Regel die alten Kennzeichen

Für die Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen reichen Personalausweis oder Reisepass und eVB-Nummer. Den Führerschein oder die Betriebserlaubnis brauchen Sie nicht.

Wie bekommt man sein Wunschkennzeichen?

Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs wird jedem Fahrzeug von der Zulassungsstelle eine Registrierungsnummer zugewiesen. Im Allgemeinen können Sie aus mehreren Vorschlägen auswählen. Sie können Ihr Nummernschild auch online im Voraus reservieren, wenn es noch kostenlos ist. Sie haben jedoch kein gesetzliches Recht auf das Nummernschild Ihrer Wahl!

Die Kennzeichen erhalten Sie bei den Kennzeichenherstellern, die sich normalerweise in der Nähe der Zulassungsstelle befinden. Wenn die Kennzeichen nur vor Ort von der Zulassungsstelle vergeben werden, ist dies die erste Anlaufstelle. Die Kosten für die beiden Kennzeichen liegen bei 20 bis 30 Euro. Wenn Sie Ihr Nummernschild im Voraus online reserviert haben, können Sie es beispielsweise etwas günstiger bestellen.

Die möglichen Kfz-Zulassungsformen: Welche Kennzeichen gibt es?

Je nach Fahrzeug und Verwendungszweck gibt es in Deutschland verschiedene Kennzeichen:

  • Das reguläre Kennzeichen: Es erlaubt den uneingeschränkten Betrieb eines Fahrzeuges.
  • Kurzzeitkennzeichen: Es gilt maximal 5 Tage und darf nur für Überführungs- und Zulassungsfahrten genutzt werden.
  • Saisonkennzeichen: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur in einem festgelegten Zeitraum gefahren werden.
  • H-Kennzeichen: Für historische Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können Sie ein Kennzeichen beantragen, das mit einem H am Ende markiert ist. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
  • E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug-in-Hybride gibt es Kennzeichen mit einem E an letzter Stelle. Manche Städte gewähren dafür Sonderrechte, zum Beispiel kostenloses Parken.
  • Wechselkennzeichen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung von zwei Fahrzeugen mit nur einem Kennzeichen möglich. Dabei gilt, dass beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig betrieben werden dürfen. Dadurch können sich Vorteile bei der Kfz-Versicherung ergeben.
  • Ausfuhrkennzeichen: Dieses darf nur für Autos verwendet werden, die aus Deutschland ausgeführt werden.
  • Grünes Kennzeichen: Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Autos gemeinnütziger Vereine und Hilfsorganisationen können ein solches erhalten. Sie sind dann von der Kfz-Steuer befreit.

Darf mich jemand bei der Kfz-Zulassung vertreten?

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht selbst registrieren. Sie können auch einen Vertreter ernennen. Dieser muss jedoch eine von Ihnen unterzeichnete Genehmigung mitbringen. Darüber hinaus muss Ihr Vertreter nicht nur Ihren Ausweis oder Reisepass mit den für die Zulassung erforderlichen Unterlagen vorlegen, sondern auch seinen eigenen Ausweis.

Kann ich ein früher abgemeldetes Auto wieder zulassen?

Ja es ist möglich. Tatsächlich läuft die Genehmigung des Fahrzeugs erst nach 7 Jahren ab. Wenn Ihr Auto weniger als 7 Jahren inaktiv ist, können Sie es erneut mit Ihren Fahrzeugdokumenten registrieren. Sie benötigen jedoch eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Es ist auch zu beachten, dass in der Zwischenzeit eine weitere Inspektion erwartet wird. Wenn Sie Ihr KFZ erneut registrieren, können Sie ein neues Kennzeichen erhalten. Wenn das Auto länger als 7 Jahre außer Betrieb ist, ist eine vollständige Abnahme durch den TÜV für die erneute Registrierung unerlässlich.

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